Anzeigen-Aufträge sind im Zweifelsfalle innerhalb eines Jahres abzuwickeln.
Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern oder Ausgaben oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr geleistet.
Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Abzugs. Wird der Abzug nicht fristgemäß zurückgeschickt, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige entsprechenden Andruck auf Auflagenpapier. Voraussetzung ist die Zusendung geeigneter Druckunterlagen (s. Angaben in Preisliste).
Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einer Zahlungsminderung oder zu einem Ersatzanspruch berechtigt es sei denn, dass durch die Mängel der Zweck der Insertion nur unerheblich beeinträchtigt wird. Die Mängelbeschwerde muss, triftig begründet, spätestens innerhalb von vier Wochen nach Rechnungslegung schriftlich beim Verlag angebracht werden.
Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
Die Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden aus Vertragsverletzungen wird der Höhe nach auf den jeweiligen Nettopreis der Anzeige beschränkt, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung beruht.
Für vom Anzeigenkunden bereitgestelltes Material (Einhefter, Beilagen etc.) übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Mengen oder Qualitäten.
Der Verlag liefert sofort nach Erscheinen der Anzeige Seitenbelege; komplette Hefte nur ab viertelseitigen Anzeigen.
Die in der Anzeigen-Preisliste bezeichneten Nachlässe werden nur den Werbungtreibenden und nur für die innerhalb eines Jahres erscheinenden Anzeigen gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige, wenn nicht anders vereinbart.
Bei Erweiterung des Auftrages entsteht ein Anspruch auf rückwirkenden Rabatt, sofern der Grundauftrag bereits rabattfähig war: der Anspruch erlischt, wenn er nicht spätestens einen Monat nach Ablauf des Anzeigenjahres geltend gemacht wird. Erreicht ein Auftrag nicht die vorgesehene Anzeigenzahl, so wird der zuviel gewährte Preisnachlass nachträglich in Rechnung gestellt.
Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferungen bestellter Druckvorlagen und digitaler Daten hat der Auftraggeber zu bezahlen.
Bei Chiffre-Anzeigen übernimmt der Verlag die Aufbewahrung und beschleunigte Weiterleitung der eingehenden Offerten. Eingeschriebene Sendungen werden nur dann eingeschrieben weitergeleitet, wenn der Portobetrag mitgeschickt wird. Eine Gewähr für Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Off erten kann nicht übernommen werden.
Bei Änderung der Anzeigen-Preisliste gelten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge.
Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn eine Auflagenhöhe zugesichert ist und diese um mehr als 20 % sinkt.
Textanzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
Wenn die Zeitschrift infolge höherer Gewalt, Streik oder dergleichen nicht erscheinen kann, entfällt für den Verlag jede Haftung gegenüber dem Auftraggeber.
Bei Nichtigkeit einer Klausel bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kaufbeuren.
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