- „Medienauftrag” im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen und die Beifügung von Einheftern und Beilagen eines Inserenten in Publikationen des Verlages.
„Medienauftrag” im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auch der Vertrag über die Teilnahme an Video- und Audioformaten, beispielsweise Podcast sowie die werbliche Nutzung von Online-Formaten des Verlages. - Medienaufträge sind im Zweifelsfalle innerhalb eines Jahres abzuwickeln, falls nicht anders bei Auftragserteilung vereinbart.
- Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit des zurückgesandten Abzugs. Wird der Abzug nicht fristgemäß zurückgeschickt, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
- Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige entsprechenden Andruck auf Auflagenpapier. Voraussetzung ist die Zusendung geeigneter Druckunterlagen (s. Angaben in Preisliste).
- ‚Medienaufträge für bestimmte Positionen‘ (Sonderplatzierungen) gelten nur dann als angenommen, wenn die Platzierungen jeweils vom Verlag schriftlich bestätigt werden.
- Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einer Zahlungsminderung oder zu einem Ersatzanspruch berechtigt, es sei denn, dass durch die Mängel der Zweck der Insertion nur unerheblich beeinträchtigt wird. Die Mängelbeschwerde muss, triftig begründet, spätestens innerhalb von vier Wochen nach Rechnungslegung schriftlich beim Verlag angebracht werden.
- Sind etwaige Mängel bei den Druckunterlagen nicht sofort erkennbar, sondern werden dieselben erst beim Druckvorgang deutlich, so hat der Werbungtreibende bei ungenügendem Abdruck keine Ansprüche.
- Die Haftung für mittelbare oder unmittelbare Schäden aus Vertragsverletzungen wird der Höhe nach auf den jeweiligen Nettopreis der Anzeige beschränkt, es sei denn, dass der Schaden auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Vertragsverletzung beruht.
- Für vom Anzeigenkunden bereitgestelltes Material (Einhefter, Beilagen etc.) übernimmt der Verlag keine Gewähr für die Richtigkeit der als geliefert bezeichneten Mengen oder Qualitäten.
- Der Verlag behält sich vor, Medienaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung durch den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen.
- Eine Stornierung von Medienaufträgen muss immer schriftlich erfolgen. Ein Medienauftrag kann bis zu 4 Wochen vor Erscheinungstermin (Print- und E-Magazine sowie Newsletter) bzw. Start- oder Veröffentlichungstermin (Videos und Webseitenwerbung) kostenlos storniert werden. Bei einer Stornierung ab 2 Wochen vor Erscheinungstermin wird der Verlag den vollen Anzeigenbruttopreis in Rechnung stellen (100%). Abbestellungen von Print- und Online-Anzeigen mit Sonderplatzierungen (auch Umschlagseiten, Sonderformate und Produktübersichten) sowie für Titel- und Innentitelseiten und Podcast müssen acht Wochen vor Beginn des gebuchten Zeitraumes schriftlich erfolgen. Eine Stornierung von weniger als acht Wochen vor Beginn des gebuchten Zeitraumes ist nicht möglich. Der Auftrag wird somit in voller Höhe des vereinbarten Preises berechnet.
- Für die rechtzeitige Lieferung der Werbemitteldaten und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Die Laufzeiten der Mediaformate beginnen und enden gemäß den gebuchten Zeiträumen. Dies gilt für sämtliche Formate in allen Verlagsmedien. Wenn die Datenlieferung an den Verlag später als in den Mediadaten veröffentlichten Fristen erfolgt, verkürzt sich die Laufzeit der Werbemaßnahme entsprechend. Der Verlag berechnet unabhängig davon die gebuchten Zeiträume. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Daten der Werbemittel fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten. Für den Verlag entstandene Schäden durch das nicht rechtzeitige Einreichen von Druckunterlagen sind vom Auftraggeber zu leisten.
- Der Verlag liefert sofort nach Erscheinen der gebuchten Medienaufträge digitale Belege an den Auftraggeber. Gedruckte Belege werden nur auf ausdrücklichen Kundenwunsch ausgeliefert.